Die Behandlungskosten werden ausschließlich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) berechnet.

Privat/Beihilfe versichert

 

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können, je nach individuell gewähltem Versicherungstarif, eine anteilige oder vollständige Erstattung der Behandlungskosten erwarten. Es gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Gesetzlich versichert

 

Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten der Behandlung anteilig. Hier ist eine Abklärung der Kostenübernahme bei der jeweiligen Krankenkasse sinnvoll, da die Erstattungspraxis der einzelnen Krankenkassen stark variiert.

Eine ärztliche Verordnung zur Osteopathie ist notwendig.

Eine Zulassung bei gesetzlichen Krankenkassen zur Kostenübernahme meiner Behandlungen liegt vor.

 

Heilpraktiker zusatzversichert

 

Patienten mit einer Heilpraktiker - Zusatzversicherung erhalten eine Erstattung der Behandlungskosten nach den jeweiligen individuellen Tarifbedingungen.


Der Kostenrahmen einer Behandlung liegt bei  ca. 130€.

 

In meiner Praxis gibt es keinen festen Stundensatz. Es werden, wie gesetzlich vorgeschrieben, alle angewendeten Behandlungsschritte nach GebüH abgerechnet.

Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Behandlung in bar oder per ec-Karte!

 

Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die Kostenerstattung!